Manzenbergschule Tettnang

Ausblick: Informationen zum neuen Schuljahr 2020/21

Stand: 23.07.20

Hier gibt es erste Informationen zum neuen Schuljahr 2020/21.


Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, Liebe Schülerinnen und Schüler,

das alte Schuljahr ist noch nicht ganz vorbei, schon gibt es erste Informationen zum Ablauf und den Regelungen in dieser Ausnahmesituation, in der wir uns immer noch befinden.

Auf der Seite des Kultusministeriums finden Sie zusätzliche Informationen zum Konzept für das neue Schuljahr:

https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+07+08+Konzept+Schuljahr+2020-2021

Für die Abschlussklassen: Bitte beachten Sie die Termine für die Abschlussprüfungen, die am Ende der oben angegebenen Seite zu finden sind.

 

Informationen für die Grundschule:

- Der Stundenplan findet nach der regulären Stundentafel in allen Fächern statt.

- Singen und Bläsergruppen sind in geschlossenen Räumen untersagt.

- Unterricht wird in einer konstanten Gruppe stattfinden, innerhalb der Jahrgangsstufe ist Unterricht auch klassenübergreifend möglich.

 

Für den Fall eines neuen Fernunterrichts wurden bestimmte Qualitätskriterien festgelegt:

- Der Fernunterricht wird wie der Präsenzunterricht nach einem Stundenplan stattfinden. In diesem werden wie üblich feste Zeiten vorgegeben.

- Wenn Bedarf besteht, unterstützt die Schule bei der digitalen Ausstattung.

- Es gibt in jedem Fach Aufgaben.

- Es findet eine regelmäßige Kommunikation zwischen Lehrkraft und Schüler*innen statt.

- Die Inhalte eines erneuten Fernunterrichts können in die Leistungsfeststellungen (Lernnachweise) einfließen.

 

- Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen sind im ersten Halbjahr untersagt.

- AGs können nicht jahrgangsübergreifend stattfinden.

 

Informationen für die Sekundarstufe:

- Es wird keinen Mindestabstand zwischen den Schüler*innen mehr geben.

- Unterricht findet in der (ganzen) Lerngruppe statt.

- Auf dem Schulgelände wird es weiterhin eine Maskenpflicht geben.

- Der Unterricht findet wann immer möglich in der Lerngruppe statt, innerhalb der Jahrgangsstufe sind auch lerngruppenübergreifende Gruppen möglich.

- Singen und Bläsergruppen sind in geschlossenen Räumen untersagt.

 

Für den Fall eines neuen Fernunterrichts wurden bestimmte Qualitätskriterien festgelegt:

- Der Fernunterricht wird wie der Präsenzunterricht nach einem Stundenplan stattfinden. In diesem werden wie üblich feste Zeiten vorgegeben.

- Wenn Bedarf besteht, unterstützt die Schule bei der digitalen Ausstattung.

- Es gibt in jedem Fach Aufgaben.

- Es findet eine regelmäßige Kommunikation zwischen Lehrkraft und Schüler*innen statt.

- Die Inhalte eines erneuten Fernunterrichts können in die Leistungsfeststellungen (Lernnachweise) einfließen.

 

- Die Eltern und Erziehungsberechtigten entscheiden, ob ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt. Es gibt keine Attestpflicht.

- Diese Entscheidung wird einmalig getroffen.

- Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen sind im ersten Halbjahr untersagt.

- AGs können nicht jahrgangsübergreifend stattfinden.




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