Schulordnung
Schulordnung
Lehrer, Schüler, Eltern und Mitarbeiter der Manzenbergschule wünschen sich
eine konfliktfreie Schule. Dazu müssen alle am Schulleben Beteiligten
Verantwortung übernehmen und die gemeinsam getroffenen Regeln
anerkennen.
Grundsätzlich gilt:
- Ich verhalte mich anderen gegenüber höflich und rücksichtsvoll und verletze sie nicht durch Worte und Taten.
- Ich akzeptiere das Anderssein anderer Schüler.
- Ich helfe anderen, wenn sie Hilfe brauchen.
Allgemeine Schulbestimmungen
- Ich folge den Anweisungen der Lehrkräfte.
- Ich drängle und schubse nicht.
- Ich melde Diebstähle und Sachbeschädigungen sofort.
- Ich darf während des Schulbetriebs nicht mit Fahrrad und Skateboard
auf dem Schulhof fahren. - Ich renne nicht im Schulhaus.
- Jacken und Mäntel gehören nicht ins Klassenzimmer.
- Ich folge bei Feueralarm sofort den Anweisungen des Lehrers.
- Ich halte mich an das gesetzliche Rauchverbot.
- Ich darf keinen Alkohol, keine Drogen und keine Waffen in die Schule
mitbringen.
Verhalten im Unterricht
- Ich komme pünktlich zum Unterricht.
- Ich halte mich an die in der Klasse vereinbarten Gesprächs- und
Verhaltensregeln. - Ich halte die notwendigen Arbeitsmaterialien bereit.
- Ich trage im Sportunterricht Sportkleidung; Uhren, Ringe und andere
Schmuckstücke lege ich ab.
Verhalten in den Pausen
- Ich verlasse während der großen Pause das Schulgebäude.
- Ich bleibe auf dem Schulhof und halte mich nur in den erlaubten
Bereichen auf. - Ich tue niemandem weh.
- Ich beleidige niemanden mit Worten oder Handzeichen.
- Ich drohe niemandem und erpresse niemanden.
- Ich nehme keine fremden Sachen weg, verstecke sie nicht und
mache sie auch nicht kaputt. - Ich werfe keine Schneebälle oder Steine.
- Ich schlittere nicht auf Eisflächen.
Verhalten gegenüber dem Schuleigentum
- Ich verlasse die Toiletten sauber und ordentlich.
- Ich werfe Abfälle in die entsprechenden Behälter.
- Ich breche keine Pflanzen und Äste ab und zertrete keine Beete.
- Ich halte Türen, Wände, Tische und Bücher sauber.
- Wenn mir etwas kaputt geht, melde ich es.
Regelung zur Handynutzung
Grundstufe:
- Die Benutzung mitgebrachter privater digitaler mobiler Endgeräte
(Handy, Tablet, Smartwatch) auf dem Schulgelände ist grundsätzlich
verboten. - Bringen Schülerinnen und Schüler trotzdem private digitale mobile
Endgeräte zur Schule mit, sind sie für ihre Geräte selbst
verantwortlich. Die Schule übernimmt keine Haftung.
Sekundarstufe:
- Ich lasse mein Handy zu Hause oder es wird zu Unterrichtsbeginn
von den Lernbegleiterinnen und Lernbegleitern im Handylocker
eingeschlossen und zu Unterrichtsende wieder ausgegeben. - Ich benutze mein Handy oder andere private digitale Endgeräte nicht
auf dem Schulgelände.
Für die Eltern der Schülerinnen und Schüler
- Im Krankheitsfall müssen Sie Ihr Kind bis 7:30 Uhr über den
Schulamanger entschuldigen. Nach 7:30 Uhr müssen Sie die Schule
telefonisch informieren. - Unterrichtsbefreiungen müssen grundsätzlich eine Woche vorher
über den Schulmanager beantragt werden. - Eine Verlängerung der Ferien, die direkt vor Beginn und direkt im
Anschluss an die Ferien beantragt wird, darf von der Schulleitung
aufgrund eindeutiger gesetzlicher Regelungen und Vorgaben nicht
genehmigt werden.
Stand: 01.12.2025
Schulordnung_Stand_2025-12-01.pdf